Heft 12 – Bau- und Kunstdenkmäler – KREIS HOHENSTEIN 1889

Artikel-Nr.: 978-3-86777-394-2

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Heft 12 - Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen

[XII. HEFT] – Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen und der angrenzenden Gebiete - Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler KREIS GRAFSCHAFT HOHENSTEIN 1889, Reprint, Dreizehntes Heft. 210 Seiten, 101 Abbildungen - 21 x 14,8 cm, Historischen Commission der Provinz Sachsen, FESTEINBAND.
BISHERINGE AUFLAGEN: 1. Auflage 1889, Druck und Verlag von Otto Hendel in Halle a.d.S. - 1. Reprintauflage 2011.

 

INHALT: 

 

Geschichtliche Einleitung Ascherode Benneckenstein Bleicherode Branderode Buhla Clettenberg Dietenborn Elende Ellrich Etzelsrode Friedrichslohra Gratzungen Gross-Berndten Gross-Wenden Gross-Werther Gudersleben Haferungen Hainrode Herreden Hesserode Hochstedt Hörnigene Holbach Immenrode Kehmstedt Klein-Berndten Klein-Bodungen Klein-Furra Klein-Wechsungen Klein-Wenden Klein-Werther Liebenrode Lipprechtrode Lohra Mackenrode Mauderode Mitteldorf Mörbach Münchenlohra Nieder-Gebra Nohra Oberdorf Ober-Gebra Ober-Sachswerfen Pützlingen Pustleben Rehungen Rüxleben Sachsa Salza Schiedungen Sollstedt Stöckei Tettenborn Trebra Utterode Wernigerode Wernrode Woffleben Wolkramshausen Wollersleben Wülfingerode Kunstgeschichtliche Uebersicht Glockenscha

 

 

 

Geschichtliche Einleitung

 

 Der früher einheitliche Kreis Nordhausen ist seit dem 1. April 1883 in einen Stadt- und einen Landkreis abgetheilt worden. Ersterer besteht aus dem Gebiete der vormaligen freien Reichsstadt Nordhausen, letzterer aber aus den beiden alten Grafschaften Lohra und Clettenberg, die nach dem Verluste der eigentlichen Grafschaft Honstein für die Grafen dieses Namens, unter der Benennung: Grafschaft Hohnstein zusammengefasst wurden, ferner aus dem Amte Benneckenstein, dem früher schwarzburg-rudolstädtischen Dorfe Wolkramshausen und dem Vorwerke Utterode (jetzt Oberförsterei).

 

Vor der Reformation gehörte in hierarchischer Beziehung das kreisgebiet in seinem ganzen Umfange dem Erzbisthum Mainz an und zwar dem Achridiaconate Jechaburg (Chorherrenstift bei Sondershausen).

 

Leider ist die uralte germanische Territorialeintheilung nach Gauen (pagi, comitatus oder Grafschaften, als county noch jetzt in England bestehend) nicht auf ebenso gesicherter Basis zu reconstruiren als die angegebene hierarchische. Aus der so frühen Zeit, in welcher jene noch bestand, haben sich für unsere Gegend so wenige unzweifelhaft ächte Urkunden erhalten, die uns überdies nur von der Zugehörigkeit der einen oder anderen Ortschaft zu einem bestimmten Gaue spärliche Kunde geben, dass eine Gaugrenzbestimmung nur in sehr allgemein gehaltenen Umrissen ausführbar ist. Nun nahm man wohl an, dass Sedes- und Archidiaconatsgrenzen sich für gewöhnlich mit den Gaugrenzen deckten, doch war dies keineswegs häufiger der Fall, wie dies in neuester Zeit besonders von Gegenbaur in seiner Geschichte des Klosters Fulda an zahlreichen Beispielen nachgewiesen worden ist, so dass auch dieses Hülfsmittel uns im Stich lässt.

 

Die Südgrenze des bischöflich halberstädtischen Sprengels gegen das Erzbisthum Mains, die indes ausserhalb des Kreisgebietes liegt, ist durch die Lage des Hartingaues, Suevengaues und Friesenfeldes sicher gegeben, da nach der Bestimmung Ludwigs des Frommen diese Gaue dem genannten Benneckenstein zugetheilt wurden. Danach ist nicht anzunehmen, dass die Exclave Benneckenstein dem Hartingaue angehört habe; alle urkundlich in demselben vorkommenden Orte lagen auf der andern Seite des Harzes. Welch andern Gaue sie aber zuzurechnen ist, lässte sich nicht feststellen, da sie zur Zeit der Gaubildung noch unbewohnter Wald war.

 

Nach einer, freilich nicht über alle Zweifel erhabenen Urkunde Heinrich I. vom Jahre 927 (Leuckfeld: Walkenried) setzte der selbe seiner Gemahlin Mathilde unter anderm auch sein erbliches Besitzthum in den Dörfern Wafilieba und Gudisleben „in Pago Zurrega“ als Leibeigene aus; das erster Dorf – jetzt Woffleben genannt – liegt an der Zorge selbst, das zweite: Gutersleben, an der Wieda, einem Nebenflusse der Zorge. Das Zorgegau wird demnach wohl in derselben Weise das Flussgebiet der Zorge umfasst haben, wie das Helmgau das Flussgebiet der Helme und das Wippergau das der Wipper. Leider ist es nur die eben ausgezogene Urkunde, die uns von  der einstigen Existenz dieses Gaues Kunde giebt. Etwas mehr wissen wir von dem südlich angrenzenden Helmgau. Wir erfahren aus einem ebenfalls nicht ohne Anfechtung gebliebenen Verleihungsbriefe Carls des Grossen vom Jahre 802 (Wenck: Hessische Landesgeschichte III), dass derselbe ein Gut in „Salzaha in pago Helmgawe“ dem Kloster Hersfeld schenkte. Ferner eignete Kaiser Otto I. dem Nonnenkloster St. Crusis in Nordhausen im Jahre 970 die Villa Blidungen in pago Helmengowe in Comitatu Christiani (Herzverein-Zeitsch. VIU, 528) und 977 Otto II. dem Bischof Gisilher von Merseburg die beiden Dörfer Makkenroth und Uhtenfeld in apgo Helmengowe in Comitatu Kizonis (Hazv-Zeitsch II, 330). Von den genannten Ortschaften liegen Mackenrode und die Wüstung Uchtenflede an der Ichte, Salza an der Salze und Bliedungen an einem Bache, der ebenfalls dem Flussgebiete der Helme angehört, so dass wir wohl das letztere in seinem ganzem Umfange als den Bezirk des einstmaligen Helmgaues ansprechen dürfen.

 

Nachricht über das Vorhandensein eines Wippergaues ist uns nur durch eine Mainzer Urkunde vom Jahre 1128 überliefert worden, welche Müldener in seinen Nachrichten von Thüringischen Bergschlössern publicirt hat und in welcher Erzbischof Adelbert bezeugt, dass die Kirche zu Jechaburg ein gut in pago Wippergowe in villa Bercha juxta Wipperam besessen und dasselbe gegen ein Dorf Huson in demselben Gaue vertauscht habe. Das Stift Jechaburg besass aber noch mehrere Güter im Flussgebiete der Wipper bis nach Mörbach und Grosswenden hin, auch reichte der Bezirk der sedes Jechaburg von wollersleben und Rüxleben bis zur Hainleite; die Annahme erscheint deshalb sehr zulässig, dass das Wippergau mit dem Flussgebiete der Wipper identisch war und der Rand des Haileiteplateaus im Süden und der Scherrn im Norden die Abgrenzungen desselben waren. Im Westen steiss das Wippergau höchst wahrscheinlich an das Gau Ohnefeld und mochte hier wohl die Grenze des sedes Bleicherode auch die beider Gaue sein. Als dem Ohnefeld angehörig ist freichlich urkundlich keine der Ortschaften des Kreises nachweisbar; das Dorf Berterode an der Wipper, nahe der Kreisgrenze gelegen, dass die Wipper in ihrem oberen Laufe nicht zum Wippergaue gehört haben kann. Der vom Ohmberge abzuleitende Name des Gauers erscheint übrigens nur einmal im Fuldaischen Güterverzeichnisse, welches Schannat in seinen Trad. Fuld. Veröffentlicht hat.

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