Heft 11 – Bau- und Kunstdenkmäler – STADT NORDHAUSEN 1887

Artikel-Nr.: 978-3-86777-393-5

Sofort versandfertig, Lieferzeit 1-5 Tage

28,00

Preis inkl. MwSt., zzgl. Versand = Innerhalb Deutschlands zzgl. 3.95 € – ab 40 € Versandkostenfrei

[In EU-Länder zzgl. 15,95 €]



[XI. HEFT] – Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der Provinz Sachsen und der angrenzenden Gebiete - Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler der STADT NORDHAUSEN 1887, Reprint, Elftes Heft. 266 Seiten, 140 Abbildungen - 21 x 14,8 cm,

Historischen Commission der Provinz Sachsen, FESTEINBAND. BISHERINGE AUFLAGEN: 1. Auflage 1887, Druck und Verlag von Otto Hendel in Halle a.d.S. - 1. Reprintauflage 2011.

 

INHALT:

Geschichte der Stadt Nordhausen Wahrzeichen der Stadt Dom- oder Kreuzstift Frauenbergskloster St. Nicolaikirche St. Blasiikirche Altendörfer Kloster und Kirche St. Jacobikirche in der Neustadt Das Rathhaus Der Rathskeller Der Siechhof oder das Hospital St. Cyriaci Hospital und Kirche St. Martini Hospital St. Elisabeth Hospital und Kapelle St. Georgii Das Minoriten- oder Barfüsserkloster Das Dominikanerkloster (Gymnas.) Das Augustinerkloster Der Walkenrieder Hof Der Ilfelder Hof Der Sittichebacherhof Der Hof des deutschen Ordens Die Kapelle St. Egydii Das Waisenhaus Das Riesenahaus Die Wasserkünste Stationssteine und Kreuze Privathäuser Städtisches Museum Kunstgeschichtliche Uebersicht Künstlernamen Glockenschau

 

Einleitung

Die seit dem 1. April 1882 einen eigenen Kreis bildende ehemalige Reichsstadt Nordhausen wurde in der frühesten Zeit dem Helmgau zugerechnet und stand in hierarchischer Beziehung unter dem Archidiaconate Jechaburg, sedes Ober-Berga, mit Ausnahme des ursprünglich als Nonnenkloster begründeten kaiserlichen Collegiatstifts St. Crusis, welches dem erzbischöfliche Mainzischen geistlichen Gericht zu Erfurt unterstand. Ihr Name lautet bis in das 11. Jahrhundert: Nordhusun, Nordhusa wohla als nördlichste alte Ansiedlung diesseit des Harzes. Dann finden wie bis in das 17. Jahrhundert den Namen Northusin, Northusa oder Nordhusen geschrieben bis dann der älteste Name Nordhausen wieder aufgenommen wurde.

Nun erst unter König Heinrich I. tritt dieses unzweifelhaft als altes Besitzthum seines Stammes und eines der Orte (loci) entgegen, in welchen er Alles was er an erblichem Eigenthume darin besitzt (quiquid propriae hereditatis  in presenti habere videmus) seiner Gemahlin Mathilde am 16. Septbr. (XVI. kal. Ocobris) in Quedlinburg zum Witthum verschrieb. Auch unter den kaiserlichen Höfen (imperatoriae curtes propria majestate dignae) welche Ott II. 972 an seinem Hochzeitstage in Rom seiner Gemahlin Theophanu als Morgengabe darbrachte und welche vorher seiner Grossmutter Mahchtildis Eigenthum gewesen waren wird Nordhausen mit genannt. Hier hatte Letztere 961 ein der heiligen Jungfrau geweihtes Nonnenkloster gestiftet, welchem Otto II. als Vertreter seines Vaters bereits im Jahre 962 die Einkünfte des Marktes, des Zolls des „Orts“ Nordhusen und das Münzrecht schenkte. (In Aurm. Sy.. anecd. Auch vielfach in Frommanns und Filters Aufzeichnungen). Die „curtis imperatoria“ kommt 1075 in Lamberts Annalen als curtis regia, 1105 in Ekkehards Chronicon als villa regia, 1158 in einer Urkunde Friedrich I als curtis dominicalis vor, (RA. II. A. l) später wird sie in deutschen Urkunden der „Königshof“ genannt, welchen Namen noch jetzt der Platz führt, den er einst einnahm. Wir haben denselben als den Kern des Haupttheils des späteren Nordhausens, der sogenannten Oberstadt zu betrachten. Es bestanden wohl in der ältesten Zeit im Bereiche des Weichbildes der jetzigen Stadt mehrere Weiler, von denen zwei uns den Namen nach bekannt sind: das Altendorf und Alt-Nordhausen. Ersteres, die „vetus villa prope oder extra muros Northusen“ der alten Urkunden besteht noch jetzt, während wir das „Alt-Nordhausen“ nur aus schriftlichen Nachrichten kennen. In einer Urkunde des Frauenbergklosters vom Jahre 1308 wird die, diesem Kloster zuständige Mühle als Molendinum veteris Northusen zuerst erwähnt, (RA. M, a, 33.), dann überlässt 1355 Probst, Äbtissin und Convent dieses Kloster dem Vicar Sander desselben einen Graben bei der Klostermühle in Alden-Northusen mit der Bedingung, dass er das Aufwerfen eines Grabens unter des Frauenbergs innern Graben und dem Bergfried, durch seine Hof und durch den Weg zu Alden-Northusen zu gestatten habe. (RA. M, a, 58b). In einem Register der Besatzung der Thore vom Jahre 1430 wird der Bezirk am Frauenberg Alt-Nordhausen genannt, und 1491 in einem Register: „Bestellung der Thürme in der Ringmauer“ angeordnet, dass die sechs Mann Besatzung des Bielenthors, das Thor zu „alten Northusen“ mit versorgen sollen. Dieses Thor ist höchst wahrscheinlich das äussere Bielenthor Nr. 80. Des Plans. Wie haben demnach das vormalige Alt-Nordhausen am südlichen Fusse des Fraunbergs an den Ufern der Zorge zu suchen, welcher  Fluss freilich in früheren Zeiten nach dem Erfahrungssatze: dass Bögen in Flussläufen sich fortwährend nach Aussen erweitern, am Frauenberge viel näher floss; die hier nördlich vom Zorgebette aufgelagerten Flussgeschiebe bestätigen zur Genüge die Annahme. Wir können die Wassergasse als den letzten Rest des alten Nordhausens annehmen.

Die spätere eigentlich Stadt Nordhausen – die sogenannte Oberstadt entwickelte sich indes aua einer dieser beiden Ansiedelungen, sondern gruppirte sich zwischen beiden nordöstlich um den Königshof. Die erste Gemeinde (civitas der Urkunde Heinrichs I. vom Jahre 929) bestand sicherlich nur aus den Dienstleuten, Dienern und Leibeigenen beiderlei Geschlechts (litis, servis et marcipiis utriusque sexus) die nach genannter Urkunde zum Hofe gehörten. Für die erste Zeit seiner Regierung haben wir uns die Ortschaften (civitates, loci) der Erbländer Heinrich I in Sachsen und Nordthüringen als nicht bedeutende aber zahlreiche offene Ansiedelungen zu denken, die allen Einfällen von Slaven und Ungarn preisgegeben waren. Bischof  Liudbrand von Cremona lässt in seinem Buche von der Vergeltung (geschrieben 958) zum Jahre 919 den Ungarn ihren Entschluss, den neu erwählten König Heinrich in seiner Heimath anzugreifen, dadurch begründen: „dass das Gebiet der Sachsen und Thüringer leicht auszuplündern sein würde, da es weder durch hohe Gebirge geschützt, noch mit festen Städten versehen sei.“ Heinrich sorgte indes später, wie wir aus Widukinds sächsischen Geschichten wissen, durch Anlegung fester Plätze für die Sicherheit seiner Länder. Bekannt ist seine Verordnung, dass die Besatzungen derselben durch den je neunten Mann der Landbevölkerung gebildet werden sollten. Sicherlich erhielt auch unser Nordhausen damals eine Feste, denn wohl schwerlich würde Heinrichs Gemahlin Mathilde zweimal ihr Wochenbett an einem unbeschützten Orte abgehalten haben, gab sie doch hier ihrem Lieblings ohne Heinrich und ihre Tochter Gebirg, der spätern Königin von Frankreich, das Leben. Unsere Phantasie darf freilich diese und ähnliche Befestigungen nicht mit den Bauformen mittelalterlicher Burgen und Städte ausschmücken, wie doch oft zu geschehen pflegt. Der Steinbau wurde damals in unserer Gegend nur erst spärlich geübt und nur von der alten, wichtigen Stadt Merseburg wissen wir durch Bischof Ditmar, dass Heinrich sie mit einer Mauer umgab. Auch Hildesheim erhielt 993 von seinem kunstreichen Bischof Bernward Mauern, es wird aber gleichzeitig bemerkt, dass diese Befestigungsart einzig in ihrer Art in ganz Sachsen sei. Gräben und mit Pallisaden der Flechtzäunen (sepes) bekrönte Erdwälle waren noch Jahrhunderte hindurch die Vertheidigungs- und Schutzmittel; allerdings genügten dieselben der ebenfalls noch unvollkommenen Belagerungstechnik gegenüber. So war z. b. das feste Sangerhausen, als es 1204 durch die Türingischen Grafen belagert wurde nur noch mit Wall und Pallisaden umgeben (oppidum Sangerhusin vallis et aggeribus bene munitum. Reinh. Annal. Pag. 99.) und ergab sich erst nach längerem Widerstande durch den Kleinmuth und die Bestechlichkeit seiner Vertheidiger.

Einer eigentlichen Burg (castrum) finden wir indes nur erst in dem Tauschinstrumente Kaiser Friedrich I. vom Jahre 1158 Erwähnung gethan (Original im RA. II. A., 1, gedruckt, jedoch mit falscher Jahreszahl in Ayrmann`s Sylloge anecdott., auch in Stumpfs Reichskanzler Nr. 3804) Der Kaiser überliess demnach im März jenes Jahres auf Bitten der Äbtissin Cäcilia dem zur Ehre der heiligen Gottes gebärerin Maria, des heiligen Kreuzes und des heil. Eustachius errichteten Nonnenkloster das gesamte kaiserliche Eigenthum in der „Villa“ Nordhausen, bestehend aus der Burg und dem Herrn Hofe (castrum et curtis dominicalis) mit allen Gebäuden und Hofstätten, allem Ackerlande und allen Wiesen, und erhielt dagegen aus den Einkünften, welche das Kloster in den Dörfern Windehausen und Bielen besass, jährlich 2 Pfund Pfennige. Durch diesen Tausch in Verbindung mit den frühern Verleihungen hatte der Convent über das Dorf Nordhausen die vollständige Oberherrschaft erlangt, die freilich durch die Befugnisse des Obervoigts des Stiftes wesentlich eingeschränkt wurde.  Dieses Amt  stand, wie es scheint, den Rechtsnachfolgern des sächsischen Kaiserhauses, den Herzögen von Sachsen, zu und ruht zu dieser Zeit in den Händen Heinrichs des Löwen, Herzogs von Sachsen und Bayern. Nach einer Urkunde in Leuckfeld: Antiq. Poeld. Append. IV. wird ihm als Voigt der zum Verwaltungsbezirke Nrdhausen gehörigen Güter (advoncatus bonorum ad villocatinem Nortehusen pertinentium) von Friedrich I. 1169 der Auftrag, dem Stifte zu Gosla, Land und Windehusen, Urbach und Bielen zu überweisen in Tausch gegen einen Hof in Diedren.

Nachdem derselbe aber im Januar des Jahres 1180 der Reichsacht verfallen war, nahm er an Nordhausen und den übrigen ihm erreichbaren kaiserlichen Städten grausame Rache, indem er sie durch Feuereinwerfen zerstörte.

 

 

 

 

Zu diesem Produkt empfehlen wir

*

Preis inkl. MwSt., zzgl. Versand = Innerhalb Deutschlands zzgl. 3.95 € – ab 40 € Versandkostenfrei

[In EU-Länder zzgl. 15,95 €]


Kunden, die dieses Produkt gekauft haben, haben auch diese Produkte gekauft

*

Preis inkl. MwSt., zzgl. Versand = Innerhalb Deutschlands zzgl. 3.95 € – ab 40 € Versandkostenfrei

[In EU-Länder zzgl. 15,95 €]


Auch diese Kategorien durchsuchen: ISBN 978-3-86777(1-500), Provinz Sachsen 1879–1923, Rudolstadt