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Oberherrschaft (Rudolstadt und Stadtilm 1894) - HEFT 19 (von 41) der Bau- und Kunst-Denkmäler Thüringens.
Festeinband mit 226 Seiten und 100 Abbildungen, darunter 12 Lichtdruckbildern und 82 Abbildungen mit 2 Karten jeweils vom Amt Rudolstadt und Stadtilm 1894. Autor Prof. Dr. Paul Lehfeld.
Rudolstadt/Stadtilm
Inhaltsverzeichnis
Für schätzenswerthe Nachweise bin ich den Herren Staatsminister Excellenz von Starck, Geheimen Baurath und Archivrath Professor Dr. B. Anemüller in Rudolstadt dankbar.
Geschichtliche Einleitung
Blankenburg
Böhlscheiben
Braunsdorf
Cordobang
Cumbach
(Cumbach)
[Debra]
Dittersdorf
Eichfeld
Eschdorf
Fröbistz
Geitersdorf
Grossgölitz
Keilhau
Kirchhasel
Kleingölitz
Lichstedt
Milbitz
Mörla
[Oberschwarza]
Oberwirbach
Pflanzwirbach
Quittelsdorf
Rudolstadt
Schaala
Schwarza
Teichel
Teichröda
Teichweiden
Unterhasel
Unterwirbach
Volkstedt
Watzdorf
Weitersdorf
Zeigerheim
Zum Amtsgerichtsbezirk STADTILM gehören Angelroda,, Bücheloh, Cottendorf, Döllstedt, Dörnfeld an der Ilm, Ehrensein, Ellichleben, Elxleben, Geilsdorf, Gösselborn, Gräfinau, Griesheim, Grosshettstedt, Grossliebringen, Hengelbach, Kleinhettstedt, Kleinliebringen, Nahwinden, Oberilm, Oesteröda, Paulinzelle, (Paulinzella), Singen, Solsdorf, Stadtilm, Thälendorf, Wüllersleben.
DER AMTSGERICHTSBEZIRK RUDOLSTADT (VON PROF.DR. PAUL LEHFELD):
Der Amtsgerichtsbezirk Rudolstadt stösst im Norden an den weimarischen Amtsgerichtsbezirk Blankenhain und den altenburgischen Bezirk Kahla, im Osten an den meiningischen Bezirk Saalfeld, im Süden und Westen an die schwarzburgisch-rudolstädtischen Bezirke Königsee und Stadtilm. In seinem östlichen Theile ist er von der Saale durchflossen. Er gehörte zum Langwies-Gau (so nach Stechele, nach Anderen zum Orlagau und Ilmgau) und ist aus zwei Theilen zusammengesetzt. Der südwestliche ist das schon seit den ältesten uns bekannten Zeiten zum kevernburg-schwarzburgischen Hause gehörige Gebiet Blankenburg, welches bei der Theilung 1275 den Haupttheil einer selbständigen Herrschaft ausmachte und auch später bei Zuwachs bezw. Unterordnung unter einen anderen Theil der Grafschaft ein eigenes Gebiet bezw. Amt blieb. Der nordöstliche Theil des Amtsgerichtsbezirkes, mit der jetzigen Landeshauptstadt, gehörte vor der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts wohl theils dem Reich, theils der Abtei Hersfeld, zur Herrschaft Arnstadt gehörig, und kam in Folge der Abmachungen von 1273 (Burkhardt, urk. v. Arnstadt, Nr. 37) an die Linie Kevernburg bezw. Kevernburg jüngerer Linie, bei ihrem Aussterben 1302 an die Erben, die Grafen von Orlamünde (Otto der Reiche von Orlamünde scheint schon vorher in
Rudolstadt gewohnt zu haben) und die von Hohnstein (Burkhardt Urk. v. Arnstadt, Nr. 66, 69), von welchen es, da Hersfeld seine Rechte nicht aufgeben wollte, unter den Schutz d. h. die Lehnshoheit der Landgrafen gestellt wurde (Burkhardt, Nr. 67). Als 1306 das kevernburgische Erbe von den Grafen von Hohnstein und von Orlamünde durch Vergleich und gegen Entschädigung an das Haus Schwarzburg abgetreten ward, wurde Rudolstadt in Zahlung zurückbehalten (Burkhardt, Nr. 70), aber 1332 (1344) bei vollständiger Regelung und Verkauf der anderen hersfelder Hälfte an das Haus Schwarzburg-Blankenburg diesem dauernd überlassen. (Nur so ist der Hergang verständlich. Burkhardt, Nr. 118. 120; nochmaliger Protest Hersfeld, Nr. 134.)
Bezüglich der Gesammtgeschichte und der Gebietsverhältnisse ist Folgendes für sämmtliche Bezirke von Schwarzburg-Rudolstadt wichtig. Die Grafen von Schwarzburg stammen von den Grafen von Kevernburg ab; 1141 nennt sich ein Graf Sizzo von Kevernburg zugleich Herr von Schwarzburg (E. Anemüller, urk. v. Paulinzelle, Nr. 16). Seit 1160 vorübergehend, seit 1196 dauernd erfolgte eine Theilung in die genannten zwei Linien, wobei Heinrich II. ( 1231) die Herrschaft Schwarzburg bekam. Seine Söhne Heinrich III. und Günther VII. theilten ihre Lande in einen schwarzburgischen und einen blankenburgischen Theil. Günther beerbte seinen Bruder; als er aber 1275 starb, theilten seine Söhne in gleicher Weise, und es entstand unter Heinrich V. ( 1285) die Linie Blankenburg, welcher die beiden heutigen Fürstenhäuser entstammen. Die Linie Kevernburg (selbst wieder dann in zwei Linien getheilt) starb 1302 aus. Unter den Regelungen der Linie Schwarzburg unter sich und mit Blankenburg sind die von 1340 bezw. 1346 folgenreich. Unter den Theilungen des Hauses Schwarzburg sind besonders diejenigen bemerkenswerth, durch welche die Linien Wachsenburg (1316-1450) und Leutenberg (1362-1564) entstanden, weil bedeutende Theile des heutigen Fürstenthums des gesammten schwarburg-kevernburgischen, später des schwarzburgischen Grafenhauses hatten vielfach Erbverträge und Bündnisse, auch Fehden zur Folge. In der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts nahm das Grafenhaus einen hohen Aufschwung. Es dehnte sich durch Erwerbungen und Erbschaftsregelungen (besonders mit den Grafen von Hohnstein und von Orlamünde als Erbberechtigten des kevernburgischen Besitzes) nach Osten, heutigen meiningischen Gebieten (Saalfeld, Pössneck), nach Nordosten, heutigen gothaischen Gebieten (Wachsenburg), aus und suchte im Verein mit den bundesbefreundeten Grafen von Orlamünde-Weimar die wachsende Macht der Landgrafen zu brechen. Am thätigsten waren die Brüder vom Hause Blankenburg, Grafen von Arnstadt, Heinrich X. (13266-1337), welcher das Amt eines Genralrichters von ganz Thüringen bekleidete, und sein Bruder Günther XXI. (1326-1349), derselbe, der später als Gegner Kaiser Karls`s IV. die Kaiserwürde annahm. Unter diesen Brüdern war es auch, dass der Theil mit Rudolstadt an das Grafenhaus kam. Der durch die Reibereien seit 1342 ausgebrochene Grafenkrieg, welcher die Macht der Landgrafen in ungeahnter Weise hob und die Orlamünder vernichtete, koste den Schwarzburger Grafen viel an Wohlstand und Gebiet (im Ganzen die vorher als jetzt zu ernestinischen Ländern gehörig genannten Herrschaften). Rudolstadt und Könitz mussten sie dem Kaiser Karl IV. als böhmische Lehn auftragen (wie Sallfeld, das später dem Hause ganz verloren ging). Doch gewannen sie einen Theil des Eroberten wieder und wussten ihr Land von neuem zu heben, sich in die Verhältnisse schickend und nun mit den Landgrafen treue Freundschaft haltend. Für das Verlorene erwarben sie 1356 die wichtige Grafschaft Sondershausen. Die Herrschaft Rudolstadt bildete stets einen untergeordneten Theil der Grafschaft Blankenburg und kam mit dieser an die verschiedenen Zweige dieser Linie, welche in der Folge sich von Arnstadt, seit der Erwerbung Sondershausens 1356 sich auch nach diesem Landestheil nannte. (Ich bemerke bei dieser Gelegenheit, dass die von Schriftstellern seit dem 17. Jahrhundert angenommenen Theilungen und Bezeichnungen der Linien zum Theil willkürlich und falsch sind. In den Urkunden nennen sich die Herren meist ohne Rücksicht auf diese Linien Graf von Schwarzburg und dann mit einem Nebentitel oft vorübergehenden Besitzes, z. B. Herr zu Arnstadt, zu Wachsenburg oder zu Leuchtenburg, zu Ranis, Ilmenau etc. Ebenso ist die Nummerierung der vielen gleichnamigen Grafen keine urkundlichen, sondern eine neuerem Bedürfniss entsprechende, daher verschiedene; für uns ist Apfelstedt in seinen Stammtafeln massgebender, als Cohn. In den Urkunden kommt höchstens eine Alters-Unterscheidung vor, doch ist hier auch öfters derselbe Herrscher der Jüngere und nach dem Absterben älterer, gleichnamiger Verwandter der Aeltere genannt). 1374 erfolgte eine Theilung in die Linien Arnstadt und Sondershausen, doch starb erstere 1418 aus. Nur bei einer der Theilungen (1381) trat Rudolstadt vorübergehend als selbständige Herrschaft hervor. Im 15. Jahrhundert nahm das schwarzburgische Grafenhaus einen weiteren bedeutenden Aufschwung, doch traten auch wiederum durch den sogenannten Hauskrieg 1447 ein, welcher, mit dem damaligen Bruderkrieg zwischen Kurfürst Friedrich und Herzog Wilhelm zusammenhängend ausgefochten, folgenreicher für den schwarzburgischen Landestheil (s. dort, Einleitung zum Amtsgerichtsbezirk Königsee), als für die Geschichte des Gesammthauses war. Das 16. Jahrhundert war eine Zeit ruhiger Entwicklung und Hebung des Landes, wie des Herrscherhauses. Der Name: Viergrafen des Reiches, welchen die Grafen von Schwarzburg mit denen von Cleve, Savoyen und Cilli theilten, kommt zuerst in Bestätigung des Titels von 1518 im Augsburger Reichstage 1566 vor. Das rudolstädtische Gebiet gewann an Bedeutung gegen Blankenburg, besonders unter Heinrich XXXII. (1531-1538) und der Regentinwitwe Katharina der Heldenmüthigen (1538-1587). Heinrich`s Neffe, Günther XL. (1526-1552), erbte den grössten Theil der schwarzburgischen Länder (daher: der Reiche, oder: mit dem fetten Maule genannt) und dessen vier Söhne vervollständigten die Erbschaft; als sie dann 1571 das gesammte Gebiet theilten, machte albert VII. Rudolstadt zum Mittelpunkt der ihm zugewiesenen Herrschaft, zu welcher die Theile Blankenburg, Schwarzburg (die heutigen Amtsgerichtsbezirke Königsee und Oberweissbach), ein Theil, der von Arnstadt getrennt war (der Amtsgerichtsbezirk Stadtilm) und der jetzige Amtsgerichtsbezirk Leutenberg (mit Könitz) gehörten. (Diese 5 Amtsgerichtsbezirke bilden die Oberherrschaft, den I. Verwaltungsbezirk des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt.) Er erbte 1598 noch von einem Bruder die Herrschaft Frankenhausen und ward so der Gründer des heutigen Landes Schwarzburg-Rudolstadt ( 1605). In gleicher Weise ward sein Bruder Johann Günther I 1571 bezw. Durch Beerbung seines Bruders 1583 der Stifter der heutigen sondershäusischen Linie. In der Folge wurden die beiden schwarzburgischen Häuser in den Fürstenstand erhoben, das rudolstädtische 1700 unter Albert`s Enkel Albert Anton; doch nannte sich erst dessen Sohn und Nachfolger Ludwig Friedrich I. (1710-1718) Fürst.
Ein eigenthümliches Abzeichen, zweizinkige Gabel und Kamm, welches von den Grafen von Schwarzburg nach früher allgemeiner, neuerdings bestrittener Annahme in der Eigenschaft als Stallmeister des römischen Reiches (Heydenreich, S. 272 mit Literatur-Angaben; Weber, Ars herald; Tenzel, Monatl. Unterred. 1696, S. 644), jedenfalls seit dem 16. Jahrhundert und zuerst in der leutenbergischen Linie geführt wurde (doch schon 1552 auf dem Hohenkreuz bei Stadtilm), findet sich vielfach an Wetterfahnen, Thurmspitzen, Geräthen u. dergl. im Lande.
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