Urkundenbuch Mühlhausen in Thüringen 775 bis 1350

Artikel-Nr.: 978-3-86777-050-7

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Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angrenzender Gebiete /Geschichtliche Vereine der Provinz Sachsen, Band 3
(Rockstuhl, H) gebunden, 668 S., 10 Tafeln mit 54 Siegel der Reichsstadt Mühlhausen - 21 x 14,8 cm

 

Inhalt:

Von 1869 bis 1872 wirkte der aus Fulda stammende Dr. Karl Herquet im thüringischen Mühlhausen. Trotz dieser kurzen Zeit blieb sein Name untrennbar mit der Geschichte der Stadt verbunden. 1867 wurde auf Betreiben des Magdeburger Provinzialarchivars Johann George Adalbert von Mülverstedt die Stelle eines hauptamtlichen wissenschaftlichen Archivars in Mühlhausen eingerichtet. Der aus Breslau stammende Dr. Felix Geisheim sollte dieses Amt besetzen. Sogleich begann er, die vorhandenen Bestände systematisch zu erschließen, wurde jedoch schon 1869 von Karl Herquet abgelöst. Dieser führte die Arbeiten seines Vorgängers fort, ordnete die Bestände neu und brachte ihre Edition erfolgreich zum Abschluss. Unter dem Titel „Urkundenbuch der ehemals freien Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen“ erschien 1874 der dritte Band des Forschungsprojekts „Geschichtsquellen der Provinz Sachsen“. Darin hatte Herquet den ältesten Teil des Urkundenbestandes zur Mühlhäuser Geschichte erfasst und so der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jene Arbeit avancierte schnell zu einem Standartwerk für die historische Forschung und ist bis heute eine der bedeutendsten Quelleneditionen Mitteldeutschlands geblieben.

Reprint 1874/2009
Urkundenbuch der ehemals freien Reichsstadt Mühlhausen in Thüringen
Von Karl Herquet, W. Schweineberg, Mühlhausen.
Veröffentlicht von der Buchhandlung des Waisenhauses, Halle 1874
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Vorwort

Den jetzt so regen Bestrebungen auf dem Gebiete der deutschen Städtegeschichte neuen Stoff zuzuführen, ist die Bestimmung des vorliegenden Urkundenbuchs, von dem wir zugleich hoffen dürfen, dass es zur Förderung der Specialgeschichte Thüringens einen nicht unerheblichen Beitrag leistet.
Bei Plan und Anlage desselben waren vorzugsweise practische Gesichtspunkte massgebend. Es handelte sich nicht allein um eine Publication der vorhandenen Urkundenschätze Mühlhausens, es sollte vor allem auch das gesammte urkundliche Material zusammengestellt werden, mittels dessen zum Aufbau einer bis jetzt noch nicht existierenden, den Anforderungen unseres kritischen Zeitalters entsprechenden Geschichte dieser so bedeutungsvollen Stadt geschritten werden könne. Desshalb auch die Verbindung von Urkunden und Regesten unter Wahrung der chronologischen Folge.
Da aber das bereits publicierte Material aus einer reichhaltigen Literatur ausgeschieden werden musste – man erinnere sich nur, dass die kirchlichen Verhältnisse Mühlhausens nach Mainz gravitirten – so mag gerade in dieser Beziehung die vorliegende Arbeit mancher Ergänzung fähig sein. Jeder Nachtrag, jeder Hinweis auf Lücken wird daher mit Dank angenommen werden.
Dass mit dem Jahre 1350 abgeschlossen wurde, hat, ausser, in der Fülle des Stoffs, auch noch darin seinen Grund, dass in dieser Zeit eine innere Revolution stattfand, in Folge deren das Stadtregiment eine stark veränderte Gestalt erhielt.
Eine Fortsetzung dieses Werkes bis zum Ausgang des Mittelalters oder bis zum Bauernkrieg, eines ebenfalls für Mühlhausen sehr wichtigen Zeitabschnittes, wird hoffentlich in nicht zu ferner Zeit in Angriff genommen werden können. Allerdings wird es dafür nicht unbedeutender Vorarbeiten bedürfen, da allein schon die Perlustrirung der mit 1383 beginnenden Copiebücher, die Concepte sämmtlicher Rathsschreiben enthaltend, einen ausserordentlichen Zeitaufwand beanspruchen möchte.
Wie für die Geschichte Thüringens, so wird auch für die des grossen Vaterlandes eine verhältnissmässig werthvolle Arbeit dabei zu erhoffen sein, enthält ja dieses Buch allein schon an 100 Reichsurkunden, von denen unter anderem die des Kaisers Ludwig des Baiern zu dessen Itinerar manche, nicht unwichtige Aufklärung geben. Schon die Stellung Mühlhausens als einer Reichsstadt bedingte ein innigeres Verhältniss zu Kaiser und Reich, wie die anderer, unter fränkischer Hoheit stehender Städte.
Entsprechend diesem früheren Character, der sich noch jetzt in der malerischen Ringmauer und dem Reichthum an schönen gothischen Kirchen ausprägt, hat auch die Bürgerschaft sich ein reges Gefühl für die alte Bedeutung ihrer Stadt bewahrt und die Opfer, die die Repräsentativkörper derselben für die Bearbeitung ihres reichhaltigen Rathsarchives und die Publikation dieses Urkundenwerks auf das bereitwilligste gebracht, sind nicht der kleinste Beweis dafür.
Weiterhin darf hier die erfreuliche Thatsache mitgetheilt werden, dass auch der im Juni 1870 zu Merseburg versammelt gewesene Provinziallandtag der Provinz Sachsen für die Herstellungskosten desselben eine namhafte Summe bewilligt hat.
Ferner wurde durch die Güte des früheren Landrathes von Mühlhausen, jetzigen Landarmendirectors der Provinz Sachsen, Herrn Freiherrn von Wintzingerode-Knorr, die Benutzung des zum v. Wedemeyerschen Fideicommiss gehörigen Archivs des unweit Mühlhausen gelegenen Klosters Anrode ermöglicht, wodurch unser zur Publicirung bestimmtes Urkundenmaterial eine höchst bedeutsame Ergänzung erfahren hat. Dabei wurden diejenigen Urkunden von Anrode, die nicht unmittelbar in den Rahmen dieses Buches gehörten, im Interesse der Thüringischen Geschichte in ausführlichen Regesten mitgetheilt. Das Gleiche fand bei einer Anzahl Erfurter Urkunden statt, die sich ohne erkennbare Veranlassung in dem Mühlhäuser Rathsarchiv befinden, und bei einigen päpstliche Bullen, die an keine specielle Adresse in Mühlhausen, sondern im allgemeinen an geistliche, auch hier vertretene Corporationen gerichtet waren, von denen also der Unterzeichnete bei der Beschränktheit seiner literarischen Hülfsmittel nicht eruiren konnte, ob sie nicht bereits abgedruckt seien.
Von den in diesem Werke aufgeführten 1058 Nummern repräsentiren nahe an 700 vollständig abgedruckte Urkunden. Nur ein ausserordentlich kleiner Teil derselben ist bereits publicirt und zwar meist in älteren Drucken. Sämmtliche Urkunden sind, soweit sie nicht aus den Staatsarchiven zu Dresden, Magdeburg und Wolfenbüttel mitgetheilt wurden, von mir nach den Originalen abgeschrieben und gemeinsam mit Herr Stadtrath Dr. Schweineberg collationirt worden. Das Gleiche gilt von dem als Anhang gegebenen, ältesten Stadtrecht. Ebenso betheiligte sich mein verehrter Herr Mitarbeiter an der Correctur.
Die hier zu Geltung gekommenen Editionsprincipien sind die jetzt allgemein massgebenden. Betreffs einzelner, meist untergeordneter Puncte wird sich freilich eine vollständige Uebereinstimmung kaum jemals erzielen lassen.
In Bezug auf die Urkunde König Karls vom Jahre 775 muss ich hier bemerken, dass ihr Abdruck erfolgt ist, weil sie von allen, mir bekannten Thüringischen Historikern auf unser Mühlhausen bezogen wurde. Ich glaube aber, dass das „Mulinhusen“ in der Lupnitzer Mark, wovon Nr. 26 handelt, ein grösseres Anrecht darauf hat, und werde darin bestärkt, dass bei diesem eine „terra salica“ erwähnt wird, während auch das erstgenannte „Molinhuso“ von König Karl als ein Ort bezeichnet wird „ubi Franci homines commanent“.
Bei der Anlage des Registers habe ich mich darnach lediglich durch den vorliegenden Stoff bestimmen lassen und darnach mein besonderen, von dem Herkömmlichen oft abweichenden Eintheilungen getroffen. Ich bedauere nur, dass ich unter die in den Vordergrund gestellte Rubrik „Mulhusina“ nicht auch die „cives Mulhusenses“ aufnehmen konnte. Es würde dies jedoch eine Reihe von Unzuträglichkeiten hevorgerufen haben, da bei sehr vielen Personen, denen höchstwahrscheinlich diese Eigenschaft zukam, dieselbe nicht ausdrücklich hervorgehoben war und anderseits eine Reihe von Geschlechtern, bei denen einzelne Glieder mit dieser Bezeichnung auftreten, hätte auseinander gerissen werden müssen.
Das unter den Beilagen befindliche Verzeichniss der in diesem Buche enthaltenen Reichsurkunden kann zugleich in Bezug auf einige Urkunden Kaiser Ludwigs, bei denen mit die Existenz eines älteren Abdrucks nicht rechtzeitig bekannt geworden war, zur Ergänzung dienen.
Das als Anhang gegebene, älteste Stadtrecht hat zwar erst vor einigen Jahren in Lamtberts „Rathsgesetzgebung von Mühlhausen“ einen neuen Abdruck gefunden, wie mancherlei aber an diesem auszusetzen wäre, habe ich bereits in den Neuen Mittheilungen des Thüringisch-Sächsischen Geschichtsvereins Bd. XIII. S. 247 und 248 kurz angemerkt. Diese Ausstellungen liessen sich noch durch andere, keineswegs unerhebliche vermehren – ich mache nur auf die höchst eigenthümliche Editionsmethode und die auffallende Aehnlichkeit mancher Stellen mit dem Förstemannschen Text aufmerksam – wenn ich nicht von vornherein annehmen müsste, dass Lambert nach der ganzen Anlage seines Buches dieser „Willkür“ überhaupt nur eine untergeordnete Stelle hätte anweisen wollen.
Aus der grossen Zahl der im Mühlhäuser Rathsarchiv befindlichen, interessanten Siegel wurden die für die städtische Geschichte besonders wichtigen zur Wiedergabe ausgewählt und hat sie Herr Zeichenlehrer Dreiheller zu Mühlhausen nach den Originalen ebenso correct, als geschmackvoll ausgeführt.
Zum Schluss sei mir gestatte, unter dem Ausdruck des ergebensten Dankes diejenigen Herren hier namhaft zu machen, die an dem Zustandekommen dieses Werkes einen hervorragenden Antheil haben. Es sind dies Herr Geh. Regierungsrath Dr. Duncker, Director der Staatsarchive zu Berlin, Herr Oberbürgermeister Dr. Engelhart zu Mühlhausen und, wie bereits erwähnt, Herr Freiherr von Wintzingerode-Knorr zu Merseburg. Nicht weniger Dank schulde ich allen Denen, welche meine Arbeit durch Beiträge und Nachweise unterstützt und gefördert haben, namentlich den Herren Archivregistrator Ehlers in Wolfenbüttel, Archivkanzlisten Fischer zu Dresden, Archivsecretär Dr. Geisheim zu Magdeburg, Bibliothekar Professor O. von Heinemann in Wolfenbüttel, Stadtrath a. D. Hermann zu Erfurt, Geh. Archivrath Dr. Schmidt in Wolfenbüttel und Ministerialrath von Weber, Vorstand des Haupt-Staats-Archivs zu Dresden.
Einen gleichen Anspruch auf meine Dankbarkeit haben die Vorstände der K. Bibliotheken zu Cassel und Göttingen, deren allzeit bereiter Hülfe ich mich zu erfreuen hatte.

Idstein am Taunus im October 1873.

K. Herquet.

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