Heft 27 – Bau- und Kunstdenkmäler – KREIS SONNEBERG 1899

Artikel-Nr.: 978-3-929000-60-3

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[XXVII. HEFT] – Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens - Bau- und Kunstdenkmäler des Kreis Sonneberg - Amtsgerichtsbezirke Sonneberg, Steinach und Schalkau 1899, Reprint, 96 Seiten mit 18 Abbildungen, Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens - HERZOGTHUM SACHSEN-MEININGEN, Autor Prof. Dr. Paul Lehfeld. Herausgegeben von den Regierungen von Sachsen-Weimar Eisenach, Sachsen-Meiningen und Hildburghausen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Reuss älterer Linie und Reuss jüngerer Linie, HEFT 27 (von 41), 21 x 14,8 cm, FESTEINBAND.

BISHERINGE AUFLAGEN: 1. Auflage – 1899 –Verlag von Gustav Fischer, Jena.. - 1. Reprintauflage 1995 und 2. Reprintauflage 2011  im Verlag Rockstuhl.

 

Inhaltsverzeichnisss.

 

 

Geschichtliche Einleitungen

 

Almerwind

 

Bachfeld

 

Effelder

 

Gefell

 

Grümpen

 

Heinersdorf

 

Hönbach

 

Hüttensteinach

 

Judenbach

 

Lauscha

 

Liebau

 

Lindenberg

 

Mengersgereuth

 

Meschenbach

 

Mupperg

 

[Neufang]

 

Neuhaus

 

Oberlind

 

[Pfaffendorf]

 

Rauenstein

 

Rückerswind

 

Schalkau

 

Schaumburg

 

Schierschnitz Sonneberg

 

Siegmundsburg

 

Steinach

 

Steinheid

 

Unterlind

 

 

 

Der Amtsgerichtsbezirk Sonneberg

 

Der Amtsgerichtsbezirk Sonneberg stösst im Nordosten an den sachsen-meinigischen Amtsgerichtsbezirk Gräfenthal, im Osten und Süden an den bayrischen Regierungsbezirk Oberfranken, im Westen an den meinigischen Amtsgerichtsbezirk Neustadt und an den Amtsgerichtsbezirk Steinach. Mit diesen beiden letzteren zusammen bildet er den Verwaltungsbezirk Kreis Sonneberg. Er gehört zum meininger Oberland und reicht in seinem nördlichen Theil bis zum hauptstock des Thüringerwaldes.

 

Das Gebiet bildet den Uebergang von Thüringen zu Franken. Es gehörte wohl als königliches Gut unter den sächsischen Kaisern zum Banzgau, einem Theil des Grabfeldgaues. Dann kam es zum Theil an den Pfalzgrafen Ehrenfried und so unter die 1074 gestiftete Abtei Saalefeld (s. Bd. Saalfeld, S. 1, geschichtl. Einleit.), zum Theil an die Markgrafen von Schweinfurt, aus deren Familie die Erbin Albrat (Alberade), die Gattin des Grafen Hermann von Vrohburg, Markgrafen vom Banzgau, war. Deren Güter wurden zum Theil an die von ihnen gestiftete Abtei Banz gegeben, welche wiederum mit ihrem Besitz 1058 an die Abtei Fulda (Dobenecker, Reg. I, Nr. 187) undunter das Bisthum Bamberg kam; im Haupttheil fielen sie nach Aussterben der Vrohburgs durch Erbfolge an die Grafen  von Meran (kirchlich auch unter Banz). In dieser Zeit entwickelten sich auch die kleineren Besitzungen besonders der Herren v. Sonneberg und der v. Schwarzburg (Schalkau). Im Jahre 1248 erbten die seit etwa 1037 erwähnten Grafen von Hennberg (s. geschichtl. Einleit. zum Amtgerichtsbez. Wasungen), und zwar bei der Theilung von 1078 entstandene jünger, gottwaldische Linie, den hiesigen Besitz der Grafen von Meran. Sie brachte allmählich die kleineren Gebiete theils unter ihre unmittelbare Herrschaft, theils unter ihre Hoheit. Das Besitzthum bildete seit Graf Hermann I. und der Theilung des Erbes der älteren (popponischen) Linie einen Theil der „neuen“ Herrschaft Henneberg bezw. Der später sog. Pflege Coburg und blieb es die längste Zeit hindurch. Bei dem Tode von Hermann I. Sohn 1291 erbten des Letzteren Schwester Jutta und deren Gatte Markgraf Ott V. von Brandenburg des Land. Doch brachte Berthold VII. von der (durch Theilung des althennberger Hauses 1274 entstandenen) Linie Hennberg-Schleusingen in den Jahren 1312 und 1316 die ganze coburger Pflege theils durch Kauf, theils durch Eheverbindung zwischen seinem Sohne Heinrich VIII. und einer Enkelin des Markgrafen, Jutta (Judith), dem Hause Hennberg zurück (Henneberg, Urk. I, Nr. 119). Berthold VII, auch der Weise genannt, der uns hier zuerst entgegentritt, seit 1310 gefürsteter Graf von Hennberg-Schleusingen, war der bedeutendste aus dem Hause Hennberg und hob seine Herrschaft zu einer hervorragenden Macht. Ihm ward 1323 vom Kaiser mit der Pflege Coburg auch die Vogtei über Röten (Sonneberg), Schaumburg etc. verliehen (Hennberg. Urk. V, Nr. 87). Er starb 1340, sein Sohn Heinrich sieben Jahre später, leider ohne männliche Erben, und so erfolgte zwischen dessen Wittwe Jutta und dessen Bruder Johann die verhängnissvolle und das Haus schwächende Theilung, bei welcher auf Juttas Antheil u. A. Sonneberg fiel (Hennerg. Urk. II, Nr. 116). 1353 erbten Juttas Tochter Katharina und deren Gatte Landgraf Friedrich von Thüringen die ganze Pflege Coburg und das meininger Oberland. So kam dies Gebiet an das Haus Sachsen. Unter den Landgrafen bezw. Kurfürsten von Sachsen entwickelten sich die Gebiete von Coburg, Sonneberg (und dem jetzt zum Herzogthum Coburg gehörenden Neustadt) günstiger aín Cultur, wie in Verwaltung. Sie wurden um 1534 als kurfürstliche Aemter geordente; Sonneberg hatte zum ersten Amtmann den Matthes v. Wallenrod. Das vereinigte Gebiet, bei der Theilung 1542 zwischen Johann Friedrich I. und Johann Ernst dem Letzteren zugewiesen, kam somit 1553 an den Ersteren zurück. Bei späteren Theilungen und Vererbungen kamen Coburg und sein Gebiet 1572 an Johann Casimir und Johann Ernst, 1596 an Ersteren, 1633 an Letztern († 1638). 1572 wurden die Amtsverhältnisse eigenthümlich geregelt, indem Sonneberg das Obergericht hiess und der Amtsvogt dort wohnte, Neustadt aber, das sog. Untergericht, Sitz des Amtmanns und der übrigen Beamten bezw. Behörden wurde. 1611 wurde Neuhaus, ein der Landesherrschaft heimgefallenes Rittergut, nebst den dazu gehörigen Gütern, Gerichten etc. ein eigenes Amt. Nach Johann Ernsts  erbelosem Tode wurde dessen Land 1640 in die coburger, eisenacher und gothaer Portion getheilt; die erste, zu der auch Sonnberg etc. gehörte, kam an das Herzoggthun Sachsen-Atlenburg. Unter dieser Regelung waren (da Neustadt 1636 abgebrannt war) die Aemter Sonneberg und Neustadt vorübergehend  bis 1660 in Sonneberg vereinigt (s. Sonneberg, Amthaus). Bei der Länderregelung 1677 wurde das coburgische Gebiet dem Herzog Ernst den Frommen zugewiesen, 1680 unter seinem Son Albrecht ein eigenes Herzogthum. Bei dessen erbelosem Tode 1699 wurde nach längeren Streitigkeiten sein Land getheilt, die Jahrhunderte lange Verbindung von Sonneberg mit Coburg gelöst und 1735 die Aemter Sonneberg und Neuhaus dem Herzogthum Meiningen überwiesen (während Neustadt mit Coburg an das Fürstenthum Saalfeld durch Entscheidung von 1742 gegeben wurde). Die an Sachsen-Meiningen gekommenen Aemter bildeten nun mit dem 1723 bezw. 1729 an Meiningen gekommenen Amt Schalkau das sog. Meininger Oberland. Bei der Erbtheilung von 1826 und Auflösung des Fürstenthums Coburg-Saalfeld wurden mehrere Ortschaften desselben noch zu Sonneberg geschlagen und Neuhaus 1825 vorübergehend bis 1827, dann 1829 dauernd in Amt Sonneberg einverleibt, dagegen 1879 Steinach (bis dahin Sitz eines vom Sonneberger Kreisgericht abgeordneten Deputatus) mit den dazu gehörigen Orten als eigener Amtsgerichtsbezirk von Sonneberg losgetrennt; ferner wurden die neuen Amtsgerichtsbezirke Sonneberg, Schalkau und Steinach zu dem Verwaltungsbezirk Sonneberg vereint.

 

 

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